Die aktuellen technischen Regelungen für Gaswarntechnik
Aktuelle Neuigkeiten
Liebe Leserinnen und Leser,
die neuen technischen Regelungen für die Gaswarntechnik, insbesondere die aktualisierten Merkblätter T 021, T 023 und T 055 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), fokussieren sich auf wichtige Anpassungen für die Sicherheit und den korrekten Einsatz von Gaswarnanlagen und -geräten in verschiedenen Bereichen. Sie bieten umfassende Anweisungen zu toxischen Gasen, Sauerstoffüberwachung und Explosionsschutz.
Kernpunkte der aktualisierten Regelungen umfassen:
- Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Gasalarm: Vor der Deaktivierung eines Alarms muss vor Ort geprüft werden, ob die Gefahr tatsächlich behoben ist. Dies erfolgt durch Sichtkontrolle und gegebenenfalls durch Tests mit tragbaren Gasdetektoren.
- Erst- und regelmäßige Inbetriebnahme: Geräte müssen bei der Erstinbetriebnahme und regelmäßig auf Funktion geprüft werden. Insbesondere für Einsätze in explosionsgefährdeten Bereichen gelten strikte Vorschriften für die verwendeten Geräte und Zubehörteile.
- Wartungs- und Dokumentationspflichten: Für die Instandhaltung und Kalibrierung der Gaswarngeräte wurden spezifische Prüfintervalle und Dokumentationsanforderungen definiert. Die elektronische Dokumentation ist nun zulässig, was die Verwaltung erleichtert.
- Notfalleinsätze: Organisationen wie die Feuerwehr können von der einsatztäglichen Geräteprüfung abweichen, solange bestimmte Mindestprüfungen durchgeführt werden.
Diese Regelungen sollen die Sicherheit bei Arbeiten mit gefährlichen Gasen erhöhen und gleichzeitig durch modernisierte Vorschriften, wie vereinfachte Dokumentation und angepasste Wartungsintervalle, die Handhabung erleichtern.
Ergänzende Regelungen zur Gaswarntechnik können auch in der TRGS 900 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Arbeitsplatzgrenzwerte) und der DGUV Information 213-056 (Handlungsanleitung für den Umgang mit Gefahrstoffen) zu finden sein. Für Rückfragen oder spezifische Anforderungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ihr Team der Mauel Industrie-Service GmbH
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Stand 13. Februar 2024